Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Im Unterschied zu vielen europäischen Ländern benötigen Vertriebsträger von Anlagefonds in der Schweiz eine Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Diese Bewilligung erhalten nur Personen oder Firmen, welche entsprechende Qualifikationen, Erfahrung und Seriosität nachweisen können.

Als professionelle Beratungsgesellschaft für Investmentfonds und Vorsorge verfügen wir über die Bewilligung als Vertriebsträger zum gewerbsmässigen Angebot von Anteilen an Anlagefonds durch die FINMA. Als Vertriebsträger im Sinne des Anlagefondsgesetzes und des Geldwäschereigesetzes (GwG) sind wir ausserdem Mitglied der Selbstregulierungsorganisation (SRO) Polyreg und verfügen über die Bewilligung der Unterstellung unter die Standesregeln der SRO Polyreg.

Wir verstehen uns in jeder Hinsicht als unabhängiger Vermögensverwalter. Die Investitionen unserer Klienten erfolgen bei namhaften Schweizer Banken und Lagerstellen auf den Namen des Kunden, internationalen Investmentgesellschaften und schweizerischen Versicherungsgesellschaften. Die Sicherheit aller Vermögenswerte wird durch die jeweilige Depotbank, welche ebenfalls der Aufsicht und Kontrolle der FINMA untersteht, gewährleistet.

Wertschriftendepots und Anlagefonds gelten als Sondervermögen und sind im Falle eines Konkurses der Bank oder Lagerstelle gesetzlich geschützt.