Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Im Unterschied zu vielen europäischen Ländern benötigen
Vertriebsträger von Anlagefonds in der Schweiz eine Bewilligung durch
die Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht (FINMA). Diese Bewilligung erhalten nur Personen oder
Firmen, welche entsprechende Qualifikationen, Erfahrung und Seriosität
nachweisen können.
Als professionelle Beratungsgesellschaft für Investmentfonds und
Vorsorge verfügen wir über die Bewilligung als Vertriebsträger
zum gewerbsmässigen Angebot von Anteilen an Anlagefonds durch
die FINMA. Als Vertriebsträger im Sinne des Anlagefondsgesetzes und
des Geldwäschereigesetzes (GwG) sind wir ausserdem Mitglied
der Selbstregulierungsorganisation (SRO) Polyreg und verfügen über die Bewilligung der Unterstellung unter die Standesregeln der SRO Polyreg.
Wir verstehen uns in jeder Hinsicht als unabhängiger Vermögensverwalter.
Die Investitionen unserer Klienten erfolgen bei namhaften Schweizer Banken und Lagerstellen auf den Namen des Kunden, internationalen Investmentgesellschaften und schweizerischen
Versicherungsgesellschaften. Die Sicherheit aller Vermögenswerte
wird durch die jeweilige Depotbank, welche ebenfalls der Aufsicht und
Kontrolle der FINMA untersteht, gewährleistet.
Wertschriftendepots und Anlagefonds gelten als Sondervermögen und sind im Falle eines Konkurses der Bank oder Lagerstelle gesetzlich geschützt.
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