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Konkursprivilegierte Altersvorsorgen
Nach Schweizer Recht abgeschlossene Versicherungen, Renten und Fondspolicen
sind konkursprivilegiert. D.h. im Falle einer Insolvenz des Policeninhabers
sind erwähnte Vorsorgeinstrumente nicht pfändbar, sofern eine
Begünstigung naher Angehöriger im Todesfall in der Police vorgesehen
ist.
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