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Konkursprivilegierte Altersvorsorgen

Nach Schweizer Recht abgeschlossene Versicherungen, Renten und Fondspolicen sind konkursprivilegiert. D.h. im Falle einer Insolvenz des Policeninhabers sind erwähnte Vorsorgeinstrumente nicht pfändbar, sofern eine Begünstigung naher Angehöriger im Todesfall in der Police vorgesehen ist.